§1 Vertragsabschluss
Dem Mieter wird ein Angebot in 2 Ausfertigungen übersendet. Bei Angeboten per Email / Fax wird 1 Exemplar versendet. Eine unterschriebene Kopie des Angebotes ist innerhalb von 3 Tagen zurück zu senden. Bei kurzfristigen Buchungen, bis zum nächsten Tag bzw. am gleichen Tag. Erfolgt keine Rücksendung ist der Vermieter berechtigt die Attraktion anderweitig zu verbuchen. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Rücksendung der Auftragsbestätigung gegenüber dem Vermieter besteht nicht. Mit Absenden des unterschriebenen Angebotes zum Vermieter wird der Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam.
 
§2 Abholung / Lieferung / Rückgabe / Strom / Branding
Selbstabholer
Selbstabholung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, kann die Hüpfburg bereits ein Tag vor der Veranstaltung in der Zeit zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr abgeholt und muss am letzten Miettag bis spätestens 10:00 Uhr des Folgetages zurückgebracht werden, ansonsten wird ein weiterer Miettag berechnet.

Der Mieter entrichtet bei Abholung den Gesamtbetrag in bar sowie eine Kaution in Höhe von 50,- Euro. Die Kaution wird nach ordentlicher Rückgabe unserer Spielgeräte an den Mieter wieder ausgezahlt.
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Liefer- / Abholkosten
Kosten die uns durch Hol- und Bringfahrten entstehen werden mit 1,- Euro pro Kilometer berechnet, wobei nur die einfache Strecke, also die Hinfahrt berechnet wird. Der Auf- und Abbau für unsere Eventmodule ist nicht in den Lieferkosten enthalten, dafür berechnen wir 25,- Euro.

Bei Eventmodulen die von uns betreut werden, entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Auf- Abbau.

Ent- und Beladen beim Kunden
Bei größeren Attraktionen hat der Mieter 1 - 2 Helfer zu stellen, welche beim Auf- und Abbau behilflich sind.

Rückgabe
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Rückgabe an unserem Lager zwischen 19:00 und 20:00 Uhr. Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Spielgeräte die durch den Mieter entstanden sind, haftet der Mieter im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für den darauffolgenden Tag. Beschädigungen siehe §8. Die maximale Mietdauer für Gasflaschen beträgt 7 Tage.

Stromanschluss
Beim Einsatz aller aufblasbaren Spielgeräte und sonstiger elektrischer Geräte wird jeweils ein separater 220V.  Stromanschluss benötigt. Der Mieter hat für ein geeignetes Verlängerungskabel / Kabeltrommel zu sorgen. Eventuelle Anschlusskosten gehen zu Lasten des Mieters.

Branding
Ein Branding / Bekleben unserer Eventmodule wird grundsätzlich untersagt. Eine Anbringung von Werbebanner ist bei bestimmten Geräten nur nach Absprache möglich. Reinigungskosten durch Bekleben gehen zu Lasten des Mieters.

Mindermenge
Bei Buchungen mit Lieferung unter 100,- Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 20,00 €.
 
§3 Preise & Zahlungen
Preise
Bei allen angegebenen Preisen auf der Homepage handelt es sich um Tagesmietpreise. Es sein denn es handelt sich um Zubehör Material für unsere Maschinen.

Zahlungen
Zahlungshinweise finden Sie auf unseren Angeboten sowie auf jeder Rechnung. Bei nicht einhalten der Zahlungsfrist berechnen wir für die 1. Mahnung eine Gebühr von 3,50 Euro. Ist der Mieter mehr als 30 Tage Zahlungsverzug ab Rechnungsdatum leiten wir ohne weitere Anschreiben ein gerichtliche Mahnverfahren ein.
 
§4 Betreuung / Beschädigungen / Diebstahl:
Betreuung
Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit in der die der Attraktion betrieben wird für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass z.B. Hüpfburgen ordnungsgemäß im Boden verankert sind und aufblasbare Attraktionen nicht durch zu viele Kinder überlastet werden.

Aktionen die automatisch nur durch uns betreut werden
Das Betreuungspersonal ist berechtigt einzelne Kinder von einer Aktion auszuschließen wenn sie mehrfach negativ aufgefallen sind. Bei starken Regen oder aufkommenden Wind kann die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden. Die Betreuungsperson hat darauf zu achten, dass die Attraktion nicht überlastet wird und stets ordnungsgemäß am Boden verankert ist.

Beschädigungen
Bei Beschädigungen an einem Eventmodul hat der Mieter umgehend den Vermieter zu informieren. Telefon 0173 - 7421086.  Ist die Beschädigung so stark das die Sicherheit nicht mehr Gewährleistet ist, ist der Betrieb per sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern und zwar ab Abholung
oder Übernahme vom Lager des Vermieters, bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt für Schäden an Spielgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Schadensersatzleistungen behalten wir uns vor.

Diebstahl
Der Mieter haftet im vollen Umfang bei Verlust / Diebstahl unserer Eventmodule sowie Zubehör.
 
§5 Sorgfaltspflicht:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Spielgeräte oder sonstiges Material und andere Mietgegenstände so
aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Für etwaige Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter im vollen Umfang ersatzpflichtig.
 
§6 Reinigung:
Sämtliche Geräte sind nach der Benutzung zu reinigen. Hüpfburgen und andere aufblasbare Eventmodule sind nach Ende der Veranstaltung mit einem handelsüblichen Handfeger (Besen) auszufegen. Eventuelle Rückstände von Kinderschminkfarben oder andere grobe Verschmutzungen sind mit einem feuchten Tuch abzuwischen. Bei Nachreinigung berechnen wir 50,-€.

Bei allen anderen elektrischen Geräten ist nach beigefügter Anleitung zu reinigen. Für nicht gereinigte Geräte berechnen wir pro angefangene Reinigungsstunde 30,-€ zzgl. Materialkosten für evt. lösungsmittelfreien benötigten Spezialreiniger.
 
§7 Vertragsrücktritt:
Tritt der Mieter bis zu 14 Tagen vor dem Event von dem Auftrag zurück, verfallen 50% der Mietkosten zu Gunsten des Vermieters. Bei Absagen bis zu 7 Tagen vor Event sind 75% der Gesamtsumme fällig. Bei Absagen unter 7 Tagen ist der Gesamtbetrag fällig. Bei Absage von Künstlern ist der Gesamtbetrag fällig. Der Vermieter hat das sofortige Rücktrittsrecht, wenn bei einem Eventmodul durch eine vorherige Veranstaltung technische Probleme aufgetreten sind. Der Mieter verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter.
 
§8 Verkauf gebrauchter Geräte
Reklamationen bei gebraucht Geräten sind binnen 3 Werktagen bei uns anzuzeigen.
Der Käufer von gebrauchten Geräten verzichtet bei Kauf auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer.
 
§9 sonstige Vereinbarung:
Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Mitarbeiter, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstigen Dritten für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Geräte und der Zugänge zu den Geräten stehen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis wäre von Vermieter grob fahrlässig verschuldet. Der Vermieter ist berechtigt, durch eventuelle Mängel die durch einen Vormieter verursacht wurden, ein entsprechendes Ersatzgerät zu liefern.
Bei Absage durch den Vermieter verzichtet der Mieter eigene Haftpflichtansprüche gegenüber dem Vermieter.

Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
 

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Syke.
Stand: 01.01.2014